Wanzen vor Einzug


Mieter durfte vom Vertrag zurücktreten

Mietverträge werden häufig lange vor dem eigentlichen Einzug geschlossen. Treten in dieser Zeit erhebliche Mängel auf, kann das Folgen für den Vertrag haben. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern kann ein bereits vor dem Bezug auftretender Bettwanzenbefall als schwerwiegender Mangel eingestuft werden und eine sofortige Vertragsbeendigung zur Folge haben. Der künftige Mieter hatte nicht mehr an dem Vertrag festhalten wollen und seinen Rücktritt erklärt. Das Gericht bestätigte diese Entscheidung. Diese Art von Ungezieferbefall beeinträchtige die Gebrauchstauglichkeit einer Woh­nung erheblich. Der Mieter müsse nicht abwarten, bis das Mietverhältnis tat­sächlich begonnen habe. Schon vor dem Einzug könne ein Rücktritt gerecht­fertigt sein, wenn klar ist, dass der Mangel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vor dem Einzug der Mieter beseitigt werden kann. Dies war hier der Fall.

(Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-24 U 227/23)

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