Motorrad musste weg


Auf Sonderparkplatz für E-Fahrzeuge hatte es nichts verlo­ren

Die Ausweitung der Elektromobilität zählt seit langem zu den ausgewiesenen Zielen der Bundesregierungen. Sonderparkplätze für E-Fahrzeuge sollen die­se Art der Mobilität attraktiver machen. Deswegen zeigt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung wenig Verständ­nis für Unbefugte, die diese Stellplätze blockieren.

(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 14 K 7479/22)

Der Fall: Ein Mann hatte sein Motorrad auf einem Ladeplatz für elek­trisch betriebene Fahrzeuge abgestellt. Dafür sollte er insge­samt 159 Euro bezahlen – Verwaltungsgebühren und Ab­schleppkosten. Er verwahrte sich dagegen. Seine Begründung: Das Kraftrad sei so platzsparend abgestellt gewesen, dass trotzdem dort ein E-Auto hätte geladen werden können. Außerdem hätte es keinen Abschleppdienst gebraucht, denn der städtische Mitarbeiter sei durchaus in der Lage gewesen, das Zweirad selbst zur Seite zu stellen.

Das Urteil: Der Gebührenbescheid sei rechtmäßig erlassen worden, ent­schied das Verwaltungsgericht. Auch am Abschleppen gebe es nichts auszusetzen. Das alles sei durch den vorausgegange­nen Rechtsverstoß zu begründen. Das Abstellen eines Ver­brenner-Fahrzeugs in dem für E-Autos reservierten Bereich müsse wie ein Halten im absoluten Halteverbot betrachtet wer­den.

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